Eine amerikanische Filmproduktionsfirma reichte eine Markenverletzungsklage gegen Sony und den Entwickler Shift Up wegen des PS5-Action-Adventure-Spiels „Stellar Blade“ ein.
Klage wegen Markenverletzung „Star Blade“
Die Marken beider Parteien wurden eingetragen
Eine Filmproduktionsfirma namens „Stellarblade“ in Louisiana, USA, reichte eine Klage gegen Shift Up, den Entwickler des beliebten PS5-Action-Adventure-Spiels „Stellar Blade“, und Sony ein und wirft ihr Markenverletzung vor. Die Klage wurde Anfang des Monats beim Gericht des Bundesstaates Louisiana eingereicht.
Der Inhaber der Stellarblade Film Production Company, Griffith Chambers Mehaffey, behauptet, dass sein Unternehmen hauptsächlich „Werbespots, Dokumentationen, Musikvideos und Independentfilme“ produziert, so Sony und Shift Up. Die Verwendung von „Stellar Blade“ als Spielname habe seinem Geschäft „Schaden“ zugefügt . Mehaffey erklärte weiter, dass die Verwendung des Namens die Sichtbarkeit seines Unternehmens im Internet beeinträchtige und behauptete, dass Kunden, die nach „Stellarblade“ suchen möchten, jetzt Schwierigkeiten hätten, relevante Informationen zu finden, da die Suchergebnisse mit Informationen über das Spiel „Stellar Blade“ überschwemmt würden.
Mehafis Antrag an das Gericht umfasst Schadensersatz und Anwaltskosten sowie eine einstweilige Verfügung, die es Shift Up und Sony verbietet, die Marke „Stellar Blade“ und alle anderen Variationen zu verwenden. Ebenso forderte er das Gericht auf, alle im Besitz des Spieleunternehmens befindlichen Stellar Blade-bezogenen Materialien an Mehaffey und sein Unternehmen Stellarblade zu übergeben, damit sie „die Materialien zerstören“ können.
Mehafe registrierte die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 und erließ im darauffolgenden Monat eine Unterlassungserklärung an den „Stellar Blade“-Entwickler Shift Up. In der Klage behauptet Mehaffey, seit 2006 Eigentümer der Website stellarblade.com zu sein und sie seit 2011 für den Betrieb seiner Filmproduktionsfirma zu nutzen.
Mehaffeys Anwalt sagte in einer Erklärung gegenüber IGN: „Es ist schwer vorstellbar, dass Shift Up und Sony nicht über die bestehenden Rechte von Herrn Mehaffey informiert waren, bevor sie die gleiche Marke übernahmen.“ Als weitere Klarstellung wurde ursprünglich „Stellar Blade“ angekündigt im Jahr 2019 unter dem Codenamen „Project Eve“ und wurde 2022 in „Stellar Blade“ umbenannt. Berichten zufolge hat Shift Up die Marke „Stellar Blade“ für dieses Meisterwerk eingetragen, das im Januar 2023 auf der PS5-Plattform veröffentlicht wurde. Unterdessen wurde herausgefunden, dass Mehaffey die Marke „Stellarblade“ im Juni 2023 registrierte, nur wenige Monate nachdem Shift Up einen ähnlichen Namen angemeldet hatte.
„Herr Mehaffey hat den Domainnamen stellarblade.com im Jahr 2006 registriert und seinen Firmennamen STELLARBLADE fast 15 Jahre lang verwendet. Wir glauben an fairen Wettbewerb, aber wenn große Unternehmen die etablierten Rechte kleiner Unternehmen ignorieren, haben wir eine Verantwortung „Wir wollen unsere Marke vorantreiben und schützen“, sagte Mehaffeys Anwalt in einer Erklärung gegenüber IGN. „Die weit überlegenen Ressourcen der Beklagten haben die Online-Suchergebnisse von STELLARBLADE faktisch monopolisiert, was Herrn Mehaffeys seit langem etabliertes Unternehmen in die digitale Vergessenheit gedrängt und den Lebensunterhalt bedroht hat, den er sich über mehr als ein Jahrzehnt aufgebaut hat.“ Darüber hinaus argumentierte Mehaffey, die Logos beider Marken und Der stilisierte Buchstabe „S“ in beiden Namen sei ein Handlungsgrund, den er für „verwirrend ähnlich“ halte.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Rechte eines Markeninhabers häufig rückwirkend gelten, was bedeutet, dass der Markenschutz über das Datum der Markeneintragung hinausgeht.